Für die Auflösung des gemeinsamen Haushalts gilt in der Praxis für Verheiratete eine 10/16-Regel. Sie besagt: Jener Elternteil, der eines oder mehrere Kinder unter 10 Jahren betreut, muss keiner Erwerbs­tätigkeit nachgehen. Diesem Elternteil ist aber eine Erwerbstätigkeit von 50 Prozent (bei mehreren Kindern eventuell weniger) zuzumuten, wenn das jüngste Kind 10-jährig ist, ab vollendetem 16. Altersjahr eine Erwerbstätigkeit von 100 Prozent.