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Plädoyer 4/01
10.08.2001
Die besten Chancen auf Erfolg hat man mit einer Verwaltungsgerichtsbeschwerde ans Eidgenössische Versicherungsgericht (EVG). Die EVG-Richter hiessen letztes Jahr 29,1 Prozent aller Beschwerden gut oder wiesen diese an die Vorinstanz zurück. Am EVG kann man sich die Diskrepanz zur Erfolgsquote von Verwaltungsgerichtsbeschwerden am Bundesgericht (22,5 Prozent) «statistisch nicht erklären. Sie dürfte auf die Natur der Streitsachen und die Normendichte der Sozialversicherungserlasse zu...
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