Betrieb zahlt bei Ungenügender Versicherung

Im Baugewerbe ist eine Taggeldversicherung mit Prämienbefreiung abzuschliessen. Bei ungenügendem Versicherungsschutz muss der Betrieb nachzahlen.



Sachverhalt:

Der Landesmantelvertrag für das Bauhauptgewerbe verpflichtet den Patron, eine Krankentaggeldversicherung für seine Arbeiter abzuschliessen, die bei Krankheit 720 Taggelder innert 900

Tagen abdeckt, und zwar mit

Prämienbefreiung des Arbeitnehmers. Die Zü...