Keine Kaution im Prozess um Arbeitsrechte

Sachverhalt:



Ein Arbeitnehmer klagte gegen den früheren Arbeitgeber auf Zahlung von 82'000 Franken. Während des Prozesses verstarb er, und seine in England wohnhaften Erbinnen übernahmen den Prozess.



Das Kantonsgericht Schaffhausen verlangte die Hinterlegung eines Prozesskostenvorschusses von 4000 Franken, unter der Androhung, bei Säumnis werde nicht auf die Klage eingetreten. Das Obergericht wies einen dagegen erhobenen ...