Freistellung: Kein Ferienbezug ohne Anordnung

Freistellung ist keine Ferienzeit. Nur wenn der Arbeitgeber den Bezug der Ferien anordnet und die Freistellung die Dauer der Ferien stark übersteigt, geht der Anspruch unter.





Sachverhalt:



Eine Bank entliess einen Angestellten mit Brief vom 30. Juli 1997 per Ende Oktober und stellte ihn frei. Der Angestellte machte ein Ferienguthaben von 19.5 Tagen geltend. Das Arbeitsgericht Zürich wies die Klage ab: Die krank...