Rechtsschutz: Anspruch auf Rechtsbeistand für Verwahrte

Kann ein mit Verwahrung bestrafter Täter seine Rechte im Rahmen der jährlichen Überprüfung der Inhaftierung nicht selbst wahrnehmen, hat er Anspruch auf einen Rechtsbeistand.





Sachverhalt:



Ein seit Jahren an einer chronischen, paranoiden Schizophrenie leidender Mann brachte 1996 seine Ehefrau im Zustand der Unzurechnungsfähigkeit um und wurde verwahrt. Er stammt aus einem fremden Kulturkreis und k...