Gemäss einem neuen Leit­entscheid des Bundesgerichts müssen Gerichte auch Einsicht in nicht rechtskräftige Urteile gewähren. Das Urteil hat Konse­quenzen – unter anderem für die Staatsanwaltschaften.

Gestützt auf Artikel 30 Absatz 3 der Bundesverfassung hat das Bundesgericht in den letzten Jahren eine Praxis entwickelt, die konsequent der Transparenz verpflichtet ist:

  • Nicht nur Urteile, sondern auch Strafbefehle...