Inhalt
Plädoyer 3/01
12.06.2001
Invalidität: Tabellenlöhne statt DAP-Löhne
Die Lohnangaben aus der Dokumentation Arbeitsplätze (DAP) sind mitunter für die Invaliditätsbemessung unbrauchbar. Verlässlichere Zahlen bietet die Lohnstrukturerhebung.
Sachverhalt:
Eine gelernte Kinderpflegerin erlitt bei einem Auffahrunfall eine Verletzung der Halswirbelsäule. Die Invalidenversicherung sprach ihr eine halbe Rente zu. Die Versicherte verlangte eine ganze. Die IV stützte sich bei der Invalidi...
Kostenpflichtiger Artikel
Melden Sie sich bitte an oder wählen Sie eines unserer Print- oder Online-Abos mit kostenloser Rechtsberatung und vielen weiteren Vorteilen.
Abo