Staatsrecht: Anspruch auf Genugtuung trotz Kostenauflage

Bei ungesetzlicher Haft steht dem Inhaftierten ein Genugtuungsanspruch auch zu, wenn er wegen verwerflichen Verhaltens die Kosten tragen muss.





Aus den Erwägungen:



Aus einem Entscheid des Zürcher Kassationsgerichts:



«Schliesslich erneuert der Beschwerdeführer den vor der Vorinstanz gestellten Antrag, es sei ihm für ungerechtfertigten Polizeiverhaft eine Genugtuung zuzusprechen. Das Obergeric...