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Plädoyer 3/01
12.06.2001
Letzte Aktualisierung:
19.11.2023
19.11.2023
Richter muss Vernichtung von Hanf Beurteilen
Über die Vernichtung von beschlagnahmtem Hanf hat nicht der Ankläger zu entscheiden, sondern der Richter. Das Bundesgericht wirft der Zürcher Praxis Gesetzwidrigkeit vor.
Sachverhalt I:
Die Bezirksanwaltschaft Winterthur führt gegen die Ossinger Hanfgärtner eine Strafuntersuchung wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz. Am 26. September 2000 schlug die Polizei zu, verhaftete mehrere Exponenten der ...
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