Richter muss Vernichtung von Hanf Beurteilen

Über die Vernichtung von beschlagnahmtem Hanf hat nicht der Ankläger zu entscheiden, sondern der Richter. Das Bundesgericht wirft der Zürcher Praxis Gesetzwidrigkeit vor.



Sachverhalt I:



Die Bezirksanwaltschaft Winterthur führt gegen die Ossinger Hanfgärtner eine Strafuntersuchung wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz. Am 26. September 2000 schlug die Polizei zu, verhaftete mehrere Exponenten der ...