Inhalt
Plädoyer 03/2015
26.05.2015
Staats-/Verwaltungsrecht
Die Bildungsdirektion des Kantons Zürich ist nicht legitimiert, gegen ein Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichts zur Gewährung eines Stipendiums Beschwerde zu führen, da kein zentraler Aspekt des Stipendienwesens betroffen ist. Auch stehen keine über das rein Finanzielle hinausgehenden Interessen an der öffentlichen Aufgabenerfüllung zur Diskussion. Der Kanton Zürich hatte argumentiert, dass aufgrund &...
Kostenpflichtiger Artikel
Melden Sie sich bitte an oder wählen Sie eines unserer Print- oder Online-Abos mit kostenloser Rechtsberatung und vielen weiteren Vorteilen.
Abo