Ja. Im Hinblick auf die internationale Zusammenarbeit in Strafsachen ist die Abschaffung undenkbar. Die Anwendung von Art. 260ter Strafgesetzbuch (StGB) ist aber meistens willkürlich. Die Schuldsprüche definieren nicht, was eine kriminelle Organisation ist, und enthalten keine Angaben zu einer «neuen» Kriminalitätsform. Die Rechtsanwendung ist deshalb willkürlich. So das Resultat meiner qualitativen Inhaltsanalyse der total 17 Veru...