Der Bundesrat verabschiedete im Dezember 2021 die Botschaft zum kollektiven Rechtsschutz. Neu sollen Verbände und andere Organisationen Ansprüche für eine Vielzahl von Betroffenen mit ­einer Verbandsklage einfordern können. Kommt es dabei zu einem kol­lektiven Vergleich, ist bei sogenann­ten Streuschäden, also bei geringen Ersatzansprüchen vieler Geschädigter, auch ein Opt-out-Vergleich möglich. Das bedeutet, der Vergleich gilt für alle...