Inhalt
Plädoyer 3/09
19.05.2009
Bei Zahlungsschwierigkeiten wird von aussen festgelegt, wie viel Geld jemand zum Leben brauchen darf. Das betreibungsrechtliche Existenzminimum bestimmt die Höhe der Lohnpfändung mit. Und den Gerichten dient es als Berechnungsgrundlage bei der unentgeltlichen Prozessführung (UP).
Jeder Schuldner hat Anrecht auf ein individuell errechnetes Existenzminimum. Das bedeutet auch, dass kein Anspruch auf Gleichbehandlung be...
Kostenpflichtiger Artikel
Melden Sie sich bitte an oder wählen Sie eines unserer Print- oder Online-Abos mit kostenloser Rechtsberatung und vielen weiteren Vorteilen.
Abo