Das neue Erwachsenenschutzrecht, das am 1. Januar 2013 in Kraft getreten ist, und erst recht die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (Kesb) sind in vieler Munde. Sie beschäftigen auch das Bundesgericht. Allerdings gilt dies nicht für alle Neuerungen in gleicher Weise. So nehmen der Vorsorgeauftrag und die Patientenverfügung im neuen Recht einen prominenten Platz ein (Art. 360 ff. ZGB). In der bundesgerichtlichen Rechtsprechung aber existieren diese Institute praktisch ni...