Das verfassungsmässige Diskriminierungsverbot bringt neue Themen vor Gericht: abgelehnte Einbürgerungen, Altersgrenzen für passives Wahlrecht oder Nachteile für gleichgeschlechtliche Paare. Bereits geben erste Urteile der neuen Verfassungsbestimmung Konturen.



Wohl kaum eine andere Bestimmung der neuen Bundesverfassung (BV) hat bisher solch ein Potenzial entfaltet wie das Diskriminierungsverbot von Art. 8 Abs. 2:



In Emmen (LU) haben sich Einbürgerungswillige aus ...