Mit subsidiären Verfassungsbeschwerden hat man schlechte Chancen vor Bundes­gericht. Im letzten Jahr hiessen die Bundesrichter lediglich 14 von 358 Verfassungsbeschwerden gut – das sind 3,9 Prozent. Im Vorjahr obsiegten gar nur 8 von 429 Beschwerdeführern, was bloss 1,9 Prozent entspricht.

Paul Richli, emeritierter Professor für öffentliches Recht an der Uni Luzern, wollte mehr über die Wirksamkeit von Verfassungsbeschwerden wissen. Er suchte auf der Website des Bundesgerichts nach gutgeheissenen Verfassungsbeschwerden, und zwar im Zeitraum vom Inkrafttreten des Bundesgerichtsgesetzes Anfang 2007 bis Januar 2019. Es resultierten 60 Bundesgerichtsentscheide. 

Richli analysierte diese BGE. Resultat: Die subsidiäre Verfassungsbeschwerde war in den ­meisten Fällen für die Gutheissung der Rechtsmittel nicht von Bedeutung, weil sie mit einer ­Beschwerde in zivil-, straf- oder öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten verbunden war. Nur 9 von 60 Beschwerdeführern obsiegten aufgrund der Verfassungs­beschwerde.