Die Rechtsschutzversicherungen haben in der Schweiz die Leistungen gegenüber ihren Kunden in den letzten zwei Jahrzehnten immer mehr eingeschränkt. Und zwar in mehreren, grundsätzlich gedeckten Bereichen. Beispiel Arbeitsrecht: Heute sind nicht mehr alle arbeitsrechtlichen Prozesse gedeckt. Es gibt personelle Einschränkungen – etwa für Angestellte, die Aktien der Gesellschaft besitzen – und auch  Deckungseinschränkungen beim Streitwert.