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Plädoyer 06/2014
17.11.2014
Die Rechtsschutzversicherungen haben in der Schweiz die Leistungen gegenüber ihren Kunden in den letzten zwei Jahrzehnten immer mehr eingeschränkt. Und zwar in mehreren, grundsätzlich gedeckten Bereichen. Beispiel Arbeitsrecht: Heute sind nicht mehr alle arbeitsrechtlichen Prozesse gedeckt. Es gibt personelle Einschränkungen – etwa für Angestellte, die Aktien der Gesellschaft besitzen – und auch Deckungseinschränkungen beim Streitwert.
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