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Plädoyer 1/03
07.02.2003
Immer häufiger heuern Versicherungen Detektive an, um Versicherte zu beschatten. Ohne Anfangsverdacht, vergleichbar dem Strafrecht, sind solche Überwachungen unzulässig. Die Versicherer kümmert dies nicht, denn kaum ein Geschädigter findet die Kraft für eine Klage.
«Beim Treppensteigen nahm er einmal mit dem linken Fuss sogar 2 Stufen auf einmal», schreibt die Berner Detektei Wenger in ihrem Rapport an die Allianz-Ver...
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