plädoyer: Laut Urteil des Gerichtshofs für Menschenrechte vom 18. Oktober verstösst die Observation der Versicherten gegen das Recht auf Achtung des Privatlebens. Der Fall: Eine Schweizerin wurde 1995 auf einem Fussgängerstreifen von einem Motorrad erfasst. Sie prallte mit dem Hinterkopf auf die Strasse. Eine medizinische Begutachtung erachtete sie als voll arbeitsunfähig. Die Axa als private Unfallversicherung wollte die Leistungen ab 1997 reduzieren und später ...