Die kantonalen Sozialversicherungsgerichte hatten 2003 nur noch halb so viele Beschwerden zu entscheiden wie im Vorjahr. Der Grund: das neue Einspracheverfahren. Doch, ob die Entlastung dauerhaft ist und nicht zulasten der Versicherten geht, muss sich erst noch weisen.



Ja, letztes Jahr gingen klar weniger Beschwerden bei uns ein», sagt Andreas Korner, Präsident des Sozialversicherungsgerichts in Luzern. Auch die Gerichte in Basel, Bern und Zürich bestätigen diesen Tren...