Versicherte sind im Schadenfall nicht verpflichtet, sich selber zu denunzieren und so dem Versicherer zu ermöglichen, vom Vertrag zurückzutreten, stellt das Bundesgericht klar.



Sachverhalt:


Eine Frau hatte eine Lebensversicherung mit Leistungen bei Erwerbsunfähigkeit abgeschlossen. Als die Frau Leistungen geltend machte, weil sie eine Nackenverletzung erlitten hatte, verlangte die Fortuna als Versicherer eine Vollmacht, um bei der Krankenkasse Auskünfte einzuholen...