Inhalt
Plädoyer 03/2025
26.05.2025
Letzte Aktualisierung:
20.06.2025
20.06.2025
Ab Juli können jugendliche Mörder verwahrt werden. Die Strafvollzugsbehörde muss einen entsprechenden Antrag auf einen Bericht der Leitung der Vollzugseinrichtung, eine unabhängige Begutachtung durch einen Sachverständigen, die Beurteilung der Fachkommission und die Anhörung des Verurteilten stützen.
Die neue Massnahme wird auf Jugendliche angewendet, die nach dem 1. Juli einen Mord begehen. «Entscheidend ist der Tatzeitpunkt, nicht der Zeitpunkt der Verurteilung», sagt ein Sprecher des Bundesamts für Justiz. Von 2010 bis 2020 wurden 12 Jugendliche wegen Mordes und 44 wegen vorsätzlicher Tötung verurteilt. Letztere dürfen weiterhin nicht verwahrt werden.

Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden