Ab Juli können jugendliche Mörder ver­wahrt werden. Die Strafvollzugsbehörde muss einen entsprechenden Antrag auf einen Bericht der Leitung der Vollzugs­einrichtung, eine unabhängige ­Begutachtung durch einen Sachverständigen, die Beurteilung der Fachkommission und die Anhörung des Verurteilten stützen. 

Die neue Massnahme wird auf Jugendliche angewendet, die nach dem 1. Juli einen Mord begehen. «Entscheidend ist der Tatzeitpunkt, nicht der Zeitpunkt der Verurteilung», sagt ein Sprecher des Bundesamts für Justiz. Von 2010 bis 2020 wurden 12 Jugendliche wegen Mordes und 44 wegen vorsätz­licher Tötung verurteilt. Letztere dürfen weiterhin nicht verwahrt werden.