Frühgeläut: Wangen ist nicht Bubikon

In der lärmbelasteten Zürcher Agglomerationsgemeinde Wangen-Brüttisellen erfüllt das Frühgeläut seine Funktion auch um 7 Uhr morgens noch. Das Verwaltungsgericht gibt einem Bürger Recht, der mehr Nachtruhe verlangt hatte.



Sachverhalt:


Der Gemeinderat Wangen-Brüttisellen wies im Juli 2000 das Begehren von X ab, der verlangt hatte, das Frühgeläut sei von 6 auf 7 Uhr zu verschieben. Die Baurekurskommission lehnte den Rekurs ab...