Inhalt
Plädoyer 3/02
10.06.2002
Letzte Aktualisierung:
19.11.2023
19.11.2023
Frühgeläut: Wangen ist nicht Bubikon
In der lärmbelasteten Zürcher Agglomerationsgemeinde Wangen-Brüttisellen erfüllt das Frühgeläut seine Funktion auch um 7 Uhr morgens noch. Das Verwaltungsgericht gibt einem Bürger Recht, der mehr Nachtruhe verlangt hatte.
Sachverhalt:
Der Gemeinderat Wangen-Brüttisellen wies im Juli 2000 das Begehren von X ab, der verlangt hatte, das Frühgeläut sei von 6 auf 7 Uhr zu verschieben. Die Baurekurskommission lehnte den Rekurs ab...
Kostenpflichtiger Artikel
Melden Sie sich bitte an oder wählen Sie eines unserer Print- oder Online-Abos mit kostenloser Rechtsberatung und vielen weiteren Vorteilen.
Abo