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Plädoyer 4/04
18.08.2004
Das Strafrecht ist klar: Die Gesundheit des Menschen gilt als hohes und gut geschütztes Rechtsgut. Nicht so im Verwaltungsrecht: Da werden wirtschaftliche Interessen regelmässig vor den Gesundheitsschutz gestellt. Ob bei Elektrosmog, Ozon, Acrylamid oder Kosmetika.
Kaum ist das Wetter heiss und hitzig, sind die Grenzwerte der Luftreinhalteverordnung nur noch Makulatur. Allein im Sommer 2003 wurde der Grenzwert von 120 Mikrogramm Ozon (O3) pro Kubikmeter Luft mehr als tau...
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