Nein. Obwohl im Moment mit Winterthur, St. Gallen und Zürich gleich mehrere Städte Wegweisungsartikel einführen wollen. Vorbild ist der Kanton Bern. Dort steht seit 1998 folgende Bestimmung im Polizeigesetz: «Die Polizei kann Personen von einem Ort vorübergehend wegweisen oder fern halten, sofern der begründete Verdacht besteht, dass sie oder andere, die der gleichen Ansammlung zuzurechnen sind, die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden o...