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Die Bündner Stimmberechtigten sprachen sich am 13. Juni mit 78 Prozent für einen Wechsel zum Proporz bei der Wahl des Grossen Rats aus. Bisher wählte der Kanton die Legislative nach dem Mehrheitsprinzip. Das Bundesgericht hatte das bisherige Wahlregime 2019 als verfassungswidrig bezeichnet.
Der Kanton Schaffhausen wiederum schafft via Verfassung neu Transparenz bei der Politikfinanzierung: Gemäss dem neuen Artikel 37a müssen die Parteien die Finanzierung ihrer Kampagnen für Wahlen und Abstimmungen sowie die Namen von Personen und Gesellschaften, die mehr als 3000 Franken pro Jahr spenden, offenlegen. Auch die Kandidaten sind zur Transparenz verpflichtet und müssen ihre Interessenbindungen bei der Anmeldung ihrer Kandidatur offenlegen. Widerhandlungen gegen diese Verpflichtungen werden mit Busse bestraft.
Der Urner Regierung fehlte bis kürzlich die Befugnis, Notrecht zu erlassen. Dies hat sich geändert: Der neue Artikel 90 Absatz 3 in der Kantonsverfassung legitimiert den Regierungsrat, dringende Massnahmen befristet zu verfügen. Diese sind «so bald möglich dem Landrat zu unterbreiten, der über ihre weitere Geltung und Befristung entscheidet».
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