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Plädoyer 2/11
04.04.2011
Letzte Aktualisierung:
04.10.2013
04.10.2013
Soziale Netzwerke sind für Anwälte eigentlich natürliche Habitate. Heute meint man damit aber Netzwerke, die Personen auf elektronischem Weg in Interaktion treten lassen. Damit verwandt sind soziale Medien, die eher der Produktion und dem Konsum von verarbeiteten Informationen dienen. Bekannte soziale Dienste sind facebook.com, xing.com, linkedin.com oder twitter.com.
Der Nutzen solcher Dienste für Anwälte ist vom Tätigkeitsgebiet abhängig und kaum qu...
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