Das ist das Schöne an der Jurisprudenz: Selbst Müll gibt Anlass zu gedanklichen Höhenflügen. So im Oktober dieses Jahres bei der Frage, ob es zulässig sei, einen Kehrichtsack am Strassenrand aufzuschlitzen, um herauszufinden, wer seinen Abfall immer zu früh für die Abfuhr bereitstellt. Nachdem die Zürcher Stadtpolizei und der Rechtsdienst der städtischen Abfallentsorgung meinten, dies sei unzulässig, ohne erklären zu k&...