Im Haftpflichtrecht soll der Kapitalisierungszinsfuss von 3,5 auf 2 Prozent gesenkt werden, da auch langfristig kein höherer Ertrag erzielt werden kann. Dieser Zinsfuss darf aber nicht auf Kapitalisierungen in andern Rechtsgebieten übertragen werden. Eine neue Software hilft.



Im letzten Jahrhundert wurde mit Tabellen in Buchform kapitalisiert, heute übernimmt dies der Computer. Die Zeit ist reif für eine Ablösung.



Die Barwerttabellen oder -tafeln wurden ben...