Inhalt
Plädoyer 04/2016
04.07.2016
Bevor gegen einen Bundesangestellten ermittelt werden kann, ist eine Ermächtigung nötig. Die Strafverfolgung wegen strafbarer Handlungen, die sich auf die amtliche Tätigkeit oder Stellung beziehen, bedarf laut Artikel 15 des Verantwortlichkeitsgesetzes einer Ermächtigung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements – ausgenommen sind Verletzungen des Strassenverkehrsgesetzes.
Muss vor der Eröffnung einer Strafuntersuchung ei...
Kostenpflichtiger Artikel
Melden Sie sich bitte an oder wählen Sie eines unserer Print- oder Online-Abos mit kostenloser Rechtsberatung und vielen weiteren Vorteilen.
Abo