Sofern die Technik mitmacht und die Nerven stark sind, bricht für Anwälte ab 1. Januar 2007 ein neues Zeitalter an. Ab diesem Datum können sie ihre Beschwerden ans Bundesgericht in Lausanne elektronisch einreichen. Aber Achtung! Der Weg ist beschwerlich.

Erstens muss der Datenaustausch zwischen Anwalt und Gericht absolut vertraulich sein. Und zweitens ist den Vorschriften bezüglich des Einsatzes von sogenann­ten «qualifizierten elektronischen Si...