Zivilprozessrecht: Vortrag zur vorprozessualen unentgeltlichen Verbeiständung vom 15. April in Zürich
Kommentare von Teilnehmenden:
«Input für die Tätigkeit in der Justiz, namentlich am Obergericht, das für die Bestellung der vorprozessualen unentgeltlichen Verbeiständung verantwortlich ist. Ich weiss jetzt genauer, wie die Lehre und namentlich auch der Referent die einschlägigen neuen ZPO-Bestimmungen zur vorprozessualen unentgeltlichen Rechtsverbeiständung interpretieren.» Tobias Brütsch, Gerichtsschreiber, Obergericht Zürich
«Sehr informativer Vortrag mit vielen wertvollen und konkreten Tipps und Hinweisen zur Umsetzung.» Regula Müller, Rechtsanwältin, Birgelen Wehrli, Zürich
«Der vorprozessuale unentgeltliche Rechtsbeistand ist ein wertvolles Instrument für die Durchsetzung der Ansprüche von Opfern und Geschädigten und ein bemerkenswerter Schritt in Richtung ‹Waffengleichheit› gegen grosse Versicherungskonzerne.» Evalotta Samuelsson, Rechtsanwältin, Zürich
«Der Referent Alfred Bühler ist ein profunder Kenner der Materie und der bundesgerichtlichen Rechtsprechung dazu. Sein Vortrag hat dazu beigetragen, mehr Sicherheit zu gewinnen, sowohl rechtsdogmatisch wie auch prozessual-strategisch.» Yolanda Kappeler, wissenschaftliche Mitarbeiterin, Bundesamt für Justiz, Bern
«Dass ich die Neuerungen der Zivilprozessordnung auch im Bereich der unentgeltlichen Rechtsverbeiständung im Einzelfall genau betrachten muss.» Anabel von Uslar, Rechtsanwältin, Zürich
«Die Arbeit des Anwalts beginnt vor dem Prozess. Darauf soll der Klient nicht wegen seiner finanziellen Situation verzichten müssen. Die kompetente und umfassende Beratung des Klienten hinsichtlich unentgeltlicher Verbeiständung gehört zum Handwerk des Anwalts.» Robert Staub, Rechtsanwalt, Zürich
Bewertung der Veranstaltung / Note
Organisation: 5,8
Auswahl der Themen: 5,0
Inhaltliches Niveau der Vorträge: 5,2
Didaktik der Referenten: 4,5
Arbeitsunterlagen: 5,25
Preis-Leistungs-Verhältnis: 5,6
Durchschnittswert der oben Befragten. Die Notenskala reicht von 1 (schwach) bis 6 (sehr gut).
Sozialversicherungstag: Was haben Sie Neues gelernt?
Sozialversicherungsrecht: Tagung des Instituts für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis St. Gallen vom 17. Mai in Luzern
«Die Kritik an der Gutachtenspraxis wird offenbar ernst genommen: Die Ankündigung des Bundesamts für Sozialversicherungen, die Informatikplattform med@ap für die Zuweisung von Gutachteraufträgen aufzubauen, war für mich ein Primeur.» Georges Pestalozzi-Seger, Integration Handicap, Bern
«Durch die Überentschädigungskürzung bringt auch die 6. IV-Revision keine Anreize für
Versicherte mit Kindern und Pensionskasse, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen.» André Brunner, Anwaltsbüro Brunner, Sissach
«Was mit der 6. IV-Revision überlegt wird, um eine Schieflage im Budget zu verhindern, ist auch für Österreich und Liechtenstein interessant. Da stellen sich ähnliche Probleme.» Sabine Mohr-Egger,
Batliner & Gasser, Vaduz
«Bei den Voraussetzungen des Leistungsanspruches in der Invalidenversicherung habe ich neue Denkanstösse erhalten. Ich kann damit meine Tätigkeit am Bundesgericht in diesem Rechtsgebiet besser einordnen.» Raphael Kathriner, Bundesgericht, Luzern
«Die versicherungsmässigen Voraussetzungen sind unterschiedlich für Schweizer und Ausländer, insbesondere aus Nicht-EU-Staaten. Welche Punkte dabei zu beachten sind, ist verdeutlicht worden.» Ladina Fuchs, Rechtsdienst Sozialabteilung Stadt Dietikon
«Ich wurde in meiner Einschätzung bestätigt: Mit der 6. IV-Revision wird den Invaliden zugemutet, ihre Restarbeitsfähigkeit zu verwerten, ohne dass auch die Arbeitgeber in die Pflicht genommen werden.» Urs Egger, Unia Nordwestschweiz, Basel
Bewertung der Veranstaltung / Note
Organisation: 5,8
Auswahl der Themen: 5,3
Inhaltliches Niveau der Vorträge: 4,3
Didaktik der Referenten: 3,8
Arbeitsunterlagen: 4,7
Preis-Leistungs-Verhältnis: 4,2