Inhalt
Plädoyer 6/05
07.12.2005
Geldwäscherei (Art. 305bis StGB1) ist ein Allgemeindelikt, das heisst der Täterkreis ist nicht eingeschränkt. Der Täter muss sich nicht im Umfeld der organisierten Kriminalität bewegen und es sind keine Berufsgruppen von der Strafbarkeit ausgenommen. Damit laufen auch Anwälte Gefahr, sich wegen Geldwäscherei strafbar zu machen.2 Dieses Risiko laufen nicht nur die ...
Kostenpflichtiger Artikel
Melden Sie sich bitte an oder wählen Sie eines unserer Print- oder Online-Abos mit kostenloser Rechtsberatung und vielen weiteren Vorteilen.
Abo