plädoyer: Statt 26 kantonale Strafprozessordnungen (StPO) gibts bald nur noch eine. Definitiv ausgedient haben in der Eidgenössischen StPO (E-StPO) die Untersuchungsrichter. Ermittlung, Untersuchung und Anklageerhebung liegen beim Staatsanwalt. Eine zu grosse Machtfülle?



Niklaus Ruckstuhl: Das Staatsanwaltschaftsmodell ist ehrlicher als das Untersuchungsrichtermodell mit einem Pseudorichter, der effektiv die Untersuchung leitet und i...