Wer plädiert, setzt sich für etwas ein. Das Plädoyer im technischen, nicht im übertragenen Sinne, ist laut Duden der «Vortrag des Verteidigers oder Staatsanwaltes vor Schluss der gerichtlichen Verhandlung, in dem die für oder gegen den Angeklagten sprechenden Fakten vom jeweiligen Standpunkt aus zusammengefasst sind und den Vorschlag für das zu fällende Urteil begründen»(1). Allein schon durch die Platzierung am Ende des Verfahrens (des «Pr...