Hansjörg Seiler hat nach 17 Jahren als Bundes­richter in Luzern und Lausanne vorübergehend «zurück zu den Wurzeln» nach Bern gefunden. Hier am ­Verwaltungsgericht wirkte Seiler bereits vor mehr als 20 Jahren als Richter. «Ich helfe beim Gericht in ­einem kleinen Pensum und über ein paar Monate aus, den Pendenzenberg ­abzubauen», sagt er im ­Gespräch mit plädoyer.

«Es tut immer wieder gut, sich in die unteren ­In­stanzen zu begeben. Hier sieht man viel klarer, wie widersprüchlich das Bundesgericht teil­weise ­urteilt», sagt er lachend und fügt ernst hinzu: «Das Bundes­gericht soll im Einklang mit den Ge­setzen handeln und keine eigenen Vorgaben oder Entscheidungen treffen, die über die ­Fest­legungen des Gesetzgebers hinausgehen.» Ein ­Richter habe nicht die Aufgabe, «gesetz­geberische Funktionen auszuüben oder ­politische Massstäbe zu setzen, die ausserhalb des bestehenden Rechtsrahmens liegen».

Seiler hat sich während seiner Teilpensionierung auch wissenschaftlich mit dem Thema ausein­andergesetzt und erst kürzlich das Buch «Gesetz­gebungsstaat versus Richterstaat» publiziert.

Das sei seine Art, Kritik auszuüben, sagt er. Denn auch als pensionierter Richter möchte er seine ­Meinung nur zurückhaltend in der Öffentlichkeit ­äussern. «Richter sollten sich nicht wie Politiker ­gebärden – das halte ich für falsch. Es ist un­geschickt, macht ­angreifbar und untergräbt die Glaubwürdigkeit.»

Und so widmet sich der heute 70-Jährige seit ­seiner Pensionierung 2022 «auf kleiner Flamme» ­weiterhin dem Schreiben von Büchern. «Ich geniesse den Umstand, viel mehr Zeit und Musse zu haben, mich dem Reisen sowie dem Lesen hin­zugeben und meine Enkelkinder zu hüten.» Zudem habe er heute mehr Zeit zum Segeln: am Thunersee, wo sein Boot liegt, oder am Mittelmeer.