Als Heinrich Honsell Ende August 2007 als Professor für Schweizerisches und Europäisches Privatrecht an der Universität Zürich emeritiert wurde, verlegte der österreichisch-deutsche Doppelbürger seinen Wohnsitz zurück nach Salzburg, wo er noch als Honorarprofessor tätig ist. «In Zürich bin ich je nach Arbeitsanfall etwa alle zwei Monate», erklärt er mit seinem österreichischen Akzent im Sitzungszimmer der Kanzlei Rutschmann Schwaibold und Partner, deren Konsulent er ist. Der 71-Jährige pendelt zwischen Salzburg, Zürich und München, wo seine Tochter – «sie ist Richterin am Landgericht München» – und sein Sohn – «er ist bei einer Filmfirma, obwohl er auch für Jura sehr begabt gewesen wäre» – wohnen.

Nach der Habilitation in München war er fünf Jahre Professor für bürgerliches Recht in Bielefeld (D), lehrte danach zwölf Jahre in Salzburg (A) Privatrecht und römisches Recht, bevor er 1989 dem Ruf nach Zürich folgte. Auch schreibend ist er in den drei ­Ländern aktiv, so hat er die «Basler Kommentare» begründet, am deutschen «Staudinger-Kommentar» geschrieben und zum österreichischen Recht publiziert. Momentan arbeitet er an einer Neuauflage der «Einführung in die Rechtswissenschaft» von Theo Mayer-Maly, «die im ganzen deutschsprachigen Raum verwendet werden kann». Seine literarischen Aktivitäten seien der Grund gewesen, weshalb er keine Mühe mit der Emeritierung gehabt habe, denn «eigentlich fiel ja nur die Lehrtätigkeit in Zürich weg». Dennoch gibt er nun «seine» Werke nach und nach ab.

Honsell bilanziert: «Insgesamt habe ich es heute weniger streng.» So hat er Zeit zum Segeln auf dem Wolfgangsee, fährt Ski, liest viel, geht ins Konzert und Theater. Und er reist gerne, nicht nur im deutschsprachigen Raum: «Irgendwann wollen wir nach Patagonien oder Neuseeland reisen oder in der Südsee segeln.»