Der langjährige Professor für Strafrecht und Krimi­nologie an den Universitäten von Lausanne, St. Gallen und Zürich hat sich seit seiner Emeri­tierung im Jahr 2013 einem neuen Rechtsgebiet zugewendet. «Ich arbeite seither praktisch vollzeitlich für den Heimatschutz», sagt Killias zu plädoyer. Seit 2015 präsidiert er den Zürcher und seit 2017 auch den Schweizer Heimatschutz. Zu seinen Aufgaben gehören «sehr viele Rekurse im Rahmen des Verbandsbe­schwerde­rechts.» Killias war schon mit 17 Jahren Mitglied des Heimat­schutzes geworden. «Es freut mich ungemein, nach der Pensionierung zu meiner Passion der Jugendjahre zurückzukehren», erzählt er. Auch einer anderen Leidenschaft bleibt Killias treu: «Ich liebe Pferde und reite fünfmal pro Woche.»

Während seines Berufslebens befasste sich der heute 72-Jährige schwerpunktmässig mit der Kriminologie. Er befürchtet, dass sich diese Wissenschaft von der empirischen Forschung löst und «ewige» Wahr­heiten entwickelt. So herrsche beispielsweise weithin der unverbrüchliche Glaube an die «Schädlichkeit von Freiheitsentzug», «obwohl die empirische Forschungs­lage dies überhaupt nicht bestätigt».

Killias ist Mitglied der SP. Heute nur noch lokal tätig, fühle er sich dem Ziel des sozialen Ausgleichs noch immer verpflichtet – gerade auch in seiner Tätigkeit für den Heimatschutz. «Der Schutz intakter Landschaften und Ortsbilder ist vor allem für diejenigen wichtig, die sich keine Zweitresidenz als Fluchtort leisten können.» Auch im Strafrecht beschäftigt ihn die Frage der sozialen Gerechtig­keit. Er stellt die rhetorische Frage: «Wie gerecht ist ein System, in welchem zwei von drei Ein­wei­sungen in ein Gefängnis deshalb erfolgen, weil eine Geldstrafe oder Busse nicht beglichen wurde?»