«Ich bin ein verhinderter Kinderarzt und ein Verlegenheitsjurist, aber ein glücklicher», scherzt Peter Breitschmid. Er ist soeben nach zwei Wochen Ferien mit seiner Ehefrau auf den Azoren zurückgekehrt. 

Peter Breitschmid war fast zwanzig Jahre lang am Zürcher Obergericht als Gerichtsschreiber und ­Ersatzrichter tätig, bevor er 2002 als Professor für Privatrecht mit Schwerpunkt ZGB an die Universität Zürich gewählt wurde. «Ich betrachte das ZGB als biografisches Gesetz, das die Menschen von der Geburt bis zum Tod begleitet», so Breitschmid. Seine Emeritierung von der Universität 2019 empfindet der heute 68-Jährige als «Chance für einen neuen Lebensabschnitt». Dieser sieht so aus: Breitschmid unterrichtet als Professor für Privatrecht an der Kalaidos Law School («nur in einem 2-Prozent-Pensum»), ist Co-Leiter der Fachanwaltsausbildung für Erbrecht und Präsident des Vereins Successio. Daneben publiziert er weiterhin, vor allem im Erbrecht, arbeitet an der Neuauflage des Basler Kommentars, hält Vorträge und schreibt Gutachten. «Aus Interesse, nicht weil ich Geld verdienen muss.» Ihn interessieren nicht die eindeutigen, sondern die «40/60-Prozent-­Fälle». «Da kann gewinnen, wer besser und lesbarer argumentiert.»

Als Anwalt arbeitet er nicht. «Ich hatte vor vielen Jahren die Anwaltsprüfung beim damaligen Prüfer Oskar Vogel ‹vermasselt›.» Auch ohne Anwaltstätigkeit kommt er auf ein hohes Arbeitspensum. «Nicht wesentlich über 100 Prozent, sagt meine Frau.»

Mir ihr wohnt er seit Jahrzehnten in einem grossen Haus am Zürichsee in Rapperswil-Jona. «Vier Zimmer brauche ich als Büro, ich bin noch mit Papier unterwegs», sagt Breitschmid. Im Garten schneidet er die Rosenstöcke und pflanzt Gemüse an. «Mir geht es gesundheitlich besser als vor 15 Jahren.» Dabei achtet Breitschmid auf genug Bewegung. «10 000 Schritte sollten es jeden Tag sein», sagt er und geht über die Strasse an einen Vortrag der Fachgruppe Erb­recht des Zürcher Anwaltsverbands.