Peter Gauch, Professor an der Universität Freiburg und Gründer des Instituts für Baurecht, ist seit sechs Jahren emeritiert. An der Unversität Luzern gibt er immer noch «und demnächst zum letzten Mal» ein jeweils zweitägiges Seminar. 

Was dem Juristen zunehmend Sorgen macht, ist das Vertragsrecht. Dieses Recht beruhe theoretisch auf den Ideen von Selbstbestimmung, Konsens und Vertragsfreiheit. Die Wirklichkeit stelle sich aber «differenzierter» dar, was er in seinem letzten Luzerner Seminar mit den ­Studenten besprechen werde. «Denn für weite Lebensbereiche ist das ­private Vertragsrecht ein Herrschaftsrecht», meint Gauch. Es werde von den Marktmächtigen ausgeübt, deren Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) unaufhaltsam in die Verträge der Bevölkerung ein­fliessen, «wo sie eine Parallelwelt zum gesetzlich geregelten Vertragsrecht bilden». Daran hätte man sich so sehr gewöhnt, dass das Kleingedruckte vor Abschluss des Vertrags kaum mehr gelesen, «sondern wie eine vorgesetzte Wundertüte» akzeptiert würde. Eine umfassende Inhaltskontrolle von AVB tue not, werde aber auch durch den revidierten Artikel 8 des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb nicht gewährleistet. Erstens greife er nur zugunsten von Konsumenten statt auch der KMU. Zweitens sei er so unklar formuliert, dass er geradezu abschreckend wirke. 

Wenn der 75-Jährige nicht gerade über das Vertragsrecht und dessen Zukunft sinniert, dann spaziert er lange Strecken; täglich auch mit dem Hund. Zudem schreibt er Gedichte. Sie handeln von Gerichten, Schweizer Sackmessern oder Hörgeräten. «Ich dichte nur über Themen, die mich konkret interessieren». Wie eben beispielsweise das Hörgerät: Gauch trägt seit kurzem eines, jedoch nur selten und mit Widerwillen, so seine Ehefrau lachend.