Der langjährige Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Freiburg, Peter Hänni, arbeitet auch heute noch regelmässig am Institut für Föderalismus. Er hat dort ein Büro gemietet. «In ­erster Linie publiziere ich, momentan bin ich an
der Neuauflage der beiden Lehrbücher ‹Planungs-, Bau- und Umweltrecht› und ‹Wirtschaftsverwaltungsrecht›.» Die Halbwertszeiten solcher Lehrbücher ­würden kürzer, sagt Hänni. Besonders im öffentlichen Recht komme es zu sehr vielen Änderungen. ­Deshalb sei es nun höchste Zeit für die Neuauflagen.

Hänni erstellt auch Gutachten und unterrichtet seit einiger Zeit jeweils während einer Intensivwoche ­chinesische Studenten in Guangzhou (China) im ­Rahmen von Masterkursen über spezifische Themen des schweizerischen und europäischen Staats-
und Verwaltungsrechts, letztmals im vergangenen ­November. Von 1992 bis 2017 war der heute 70-Jährige ordentlicher Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Freiburg. An diesem Rechtsgebiet fasziniere ihn die Vielfältigkeit und der Bezug zu gesellschaftspolitischen und politischen Fragen. Als Beispiel für diese Zusammenhänge ­erwähnt Hänni die gegenwärtige Kontroverse um die Richterwahlen, die vor dem Hintergrund bestimmter Urteile des Bundesgerichtes entbrannt ist. Oder das Verhältnis von internationalem Recht und nationalem Recht – und damit verbunden das Verhältnis zwischen Legislative und Judikative im Allgemeinen. Die Frage, ob er nach den Erfahrungen im Rahmen der Disziplinaruntersuchung gegen den ehemaligen ­Bundesanwalt Michael Lauber Reformen als nötig ­erachte, bejaht er ohne zu zögern. «Wie es im ­Moment aussieht, ist auch das Parlament zu diesem Schluss gekommen.» Wie diese Reformen im ­Einzelnen auszugestalten seien, habe das Parlament ­fest­zulegen. Entscheidend sei jedoch, dass das ­Vertrauen in die Institution der Bundesanwaltschaft wiederhergestellt werde.