Rainer Schweizer ist zwar seit 2010 pensioniert, aber «Ruhestand» gehört nicht zu seinem Wortschatz. «Ich kann mir ein Leben ohne juristisches wissenschaftliches Arbeiten nicht vorstellen.» 

Er arbeitete an der vierten Auflage des St. Galler Kommentars zur Bundesverfassung mit – nun widmet er sich unter anderem der Schweizer Verfassungs­geschichte. «Die Arbeit an der Aufarbeitung der Verfassungs­quellen führt mich weit zurück bis ins 18. Jahrhundert.» Und die Schweiz habe eine eindrückliche Verfassungs­tradition. «Heute weiss man viel zu wenig darüber.»

Der 82-Jährige kann auf eine lange Karriere zurückblicken: Er wirkte als Professor für Staats-, Völker- und Ver­wal­tungsrecht an der Goethe-Universität in ­Frankfurt a. M. und an der Universität St. Gallen, war Mitautor vieler kantonaler und nationaler Gesetze und Verfassungen, amtierte als Experte beim Europarat, bei der OECD und bei Interpol und war Bundesrichter im Nebenamt. Seine wohl einflussreichste Tätigkeit übte er in den zehn Jahren der Aufsicht über den Nachrichtendienst des Bundes aus. Noch heute kritisiert er ein faktisch «inexistentes Auskunftsrecht» und eine Aufsicht, die mehr «Kulisse als Kontrolle» sei. 

Die nächsten Generationen machen ihm aber ­Hoffnung: «Sie schaffen mit interessanten und sehr kreativen Ansätzen neue juristische Produkte.» ­Besonders der «Onlinekommentar» rage dabei hervor. Zugleich kritisiert Schweizer, dass die juristische ­Literatur aus der Romandie in der Deutschschweiz noch immer zu wenig rezipiert und gewürdigt werde – «obwohl dort viele kluge Köpfe arbeiten».

Rainer Schweizer meidet das Fernsehen. Er lese vor allem ausländische Medien wie die «Süddeutsche Zeitung» oder «Le Monde». Die Schweizer Blätter nur selektiv, sagt er. Seine Lebenspartnerin, die Juristin Ruth Reusser, mache ihn auf die wich­tig­sten Artikel der NZZ aufmerksam. Er wünscht sich in der Schweiz mehr liberale Positionen in den Zeitungen.