«Beschuldigte werden teils bis zu sechs Monate in den Strafvollzug versetzt, ohne zu wissen weshalb. Sie sehen nie ­einen Richter oder Anwalt und teilweise auch keinen Staats­anwalt oder Dolmetscher. ­Aufgrund der Zustell­fiktio­nen bekommen sie den Strafbefehl oft gar nicht zu Gesicht.»

Angela Agostino, Advokatin, Riehen BS

«Die standardisierte ­Verletzung des recht­lichen Gehörs. Denn ­statistisch ­gesehen erfolg...