«Zu den Kernthemen gehören die Abgrenzung einfacher von grober Verkehrsregelverletzung und die Beurteilung von Reflexschäden. Zudem fordern reduzierte Versicherungsleistungen bei gleichbleibenden Prämien die Politik heraus.» Lorena Locher, Bundesamt für Sozialversicherungen, Bern
«Die Einsprachen gegen Strafbefehle bei Strassenverkehrsdelikten bereiten uns Sorge. Sie werden häufig nur erhoben, um vom Strafrichter feststellen zu lassen, dass man haftpflichtrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden kann.» Peter Rentsch, Bezirksgericht der Sense, Tafers
«Eine grosse Schwierigkeit ist der Beweis fehlerhaften Verhaltens bei Verkehrsunfällen. Bei divergierenden Aussagen und wenig aussagekräftigen Schadenbildern kann man ihn oft nicht erbringen. Hilfreich sein könnte eine obligatorisch mitzuführende Blackbox.» Viviane Henggeler / Franz Steinberger, Fortuna Rechtsschutz-Versicherungs-Gesellschaft, Adliswil
«Die Suche nach neutralen medizinischen Experten und die Wahrung der Geschädigteninteressen gegenüber den mächtigen Versicherungen erachte ich als die grössten Herausforderungen.» Cornelia Seeger Tappy, Rechtsanwältin, Vevey
«Zum Schockschaden sollte die Rechtsprechung des Bundesgerichtes korrigierend weiterentwickelt werden. Das unmittelbare Erleben des schweren Unfalls mit Todesfolge bei nahen Angehörigen soll dafür ausreichen.» Arnold F. Rusch, Lehrbeauftragter Universität Freiburg
«Die verkehrstechnischen Gutachten zur Beurteilung der Haftung sollten nach einheitlichen Kriterien und objektiv erfolgen. Medizinische Gutachten sollten wieder Universitäts- oder Kantonsspitälern übertragen werden.» Franz Fischer, Geschädigten-Rechtsanwalt, Luzern
Bewertung der Veranstaltung / Note
Gesamtnote 5,5
Organisation 5,7
Auswahl der Themen 5,5
Inhaltliches Niveau der Vorträge 5,2
Didaktik der Referenten 5,0
Arbeitsunterlagen 5,8
Preis-Leistungs-Verhältnis 5,5