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Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (Edöb) kann seit zwei Jahren per Verordnung Massnahmen gegen Firmen ergreifen, die Datenschutzvorschriften verletzen. Letztes Jahr gingen 1053 Anzeigen ein, der Edöb intervenierte in 108 Fällen. Die kritisierten Firmen hätten die Anweisungen in 90 Prozent der Fälle freiwillig befolgt, schreibt der Edöb in seinem Bericht für 2024. In drei Fällen wurden Verwaltungsmassnahmen verhängt. Unbeantwortete oder unvollständig beantwortete Datenauskunftsbegehren führen häufig zu Beanstandungen.
Für den Datenschutz auf Bundesebene stehen 33 Vollzeitstellen zur Verfügung. Gut die Hälfte der Angestellten beraten Privatfirmen und den Bund. Für die Aufsicht von 640'000 Firmen und 43'000 Bundesangestellten verfügt der Edöb über 6,6 Vollzeitstellen.

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