Das Staatssekretariat für Migration (Sem) darf künftig Daten auf Handys oder Computern von Asylbewerbern auswerten, wenn deren Identität, Nationalität oder Reiseweg nicht anders festgestellt werden kann. Das Parlament hatte das Asylgesetz im Herbst 2021 entsprechend verschärft.

Kürzlich schickte der Bundesrat die Verordnung dazu in die Vernehmlassung. Darin konkretisierte er unter anderem, welche Arten von Personendaten das Sem auswerten darf. Dies sind unter anderem Angaben zur Person und ihrer Nationalität, wozu auch Adressen, Telefon­nummern oder Handyfotos und -videos gehören. Die Aufzählung ist nicht abschliessend. Auch darf das Sem Daten zum Reiseweg unter die Lupe nehmen, zum Beispiel aus Navigationssystemen. Eine gerichtliche Überprüfung ist nicht vorgesehen.