Ein Jahr nach dem Master­abschluss sind 4,1 Prozent der Juristen erwerbslos, fünf Jahre danach sind es 1,6 Prozent. Wer ein Doktorat in Rechtswissenschaften absolviert, ist vor Arbeitslosigkeit besser geschützt: Ein Jahr nach dem Doktoratsabschluss waren bloss 1,2 Prozent ohne Job, fünf Jahre später waren alle beschäftigt. Diese Zahlen hat das Bundesamt für Statistik 2015 nach einer Erst- und Zweitbefragung der Hochschulabsolventen des Abschlussjahres 2008 zusammengestellt.

Ein Jahr nach Studienabschluss weisen Masterabsolventen der Rechtswissenschaften einen sehr hohen Praktikantenanteil von beinahe 62 Prozent auf. Von den Studienabsolventen mit Doktortitel sind  ein Jahr nach dem Abschluss nur knapp 14 Prozent in einem Praktikum.

Die  Masterabsolventen der Rechtswissenschaften sind ein Jahr nach Studienabschluss zu gut 73 Prozent befristet angestellt. Dies lässt sich mit dem Anwaltspraktikum erklären. Fünf Jahre nach dem Masterabschluss sind dagegen bloss noch 15 Prozent befristet angestellt. Teilzeitarbeit ist sehr beliebt: 20 Prozent der Masterabsolventen der Rechtswissenschaften arbeiten ein Jahr nach dem Studium Teilzeit, fünf Jahre nach dem Studium ist sogar jeder vierte in einem Teilpensum tätig.

Das Bruttoerwerbseinkommen der Masterabsolventen der Rechtswissenschaften betrug fünf Jahre nach dem Abschluss 102 000 Franken, dasjenige der Doktorierten 130 000 Franken.