Beim Bundesgericht gingen vor drei Jahren 101 von 8024 Beschwerden elek­tronisch ein. Vor zwei Jahren waren es 178 von 8027 und im vergangenen Jahr 239 von insgesamt 7392 Beschwerden. Das sind nur 3,2 Prozent aller Rechtsmittel, Tendenz leicht steigend.

Auch bei den kantonalen Gerichten sind ­digitale Eingaben selten. Am Berner Obergericht zum Beispiel wurden im vergangenen Jahr von 3075 Verfahren 133 mit einer elektronischen Eingabe eingel...