Wer von einer Schikanebetreibung betroffen ist, kann sich nun besser wehren. Drei Monate nach erhobenem Rechtsvorschlag kann man vom Betreibungsamt verlangen, dass es die Betreibung Drittpersonen nicht mehr bekanntgibt (siehe Kasten).

Eine Betreibung bleibt fünf Jahre im Betreibungsregister sichtbar und kann dort von Dritten eingesehen werden. In den letzten fünf Jahren wurden in der Schweiz laut Bundesamt für Statistik pro Jahr knapp drei Millionen Zahlungsbefeh...